Besuchs­ordnung

Stand 2020

  • Essen und Trinken Verboten
  • Hunde verboten
  • Rauchen verboten
  • Berühren erlaubt
  • Fluchtweg
  1. Folgen Sie bitte den Anweisungen unseres Personals. Personen, die sich nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden.
  2. Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden und Aufwendungen.
  3. Geben Sie große und sperrige Gegenstände (Gepäckstücke, Taschen, Schirme usw.) an der Garderobe ab. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  4. Das Betreten begehbarer Exponate erfolgt auf eigene Gefahr.
  5. Bitte berühren sie nur gekennzeichnete Exponate.
  6. Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
  7. Das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken ist in den Ausstellungen erlaubt. Blitzlicht und Stative sind nicht gestattet. Aufnahmen für gewerbliche Zwecke müssen vor dem Museumsbesuch schriftlich beantragt werden. Mail an: presse@verkehrs.museum
  8. Fundgegenstände bitte beim Aufsichtspersonal oder an der Kasse abgeben.
  9. Bei Feueralarm (schriller Sirenenton) ist das Gebäude auf den gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen zu verlassen.
  10. Benutzung der Kinder-Bereiche des Verkehrsmuseums: Der Zutritt ist nur Kindern in Begleitung einer volljährigen Person gestattet. Die Benutzung der Fahrzeuge im Verkehrsgarten ist nur 3- bis 6-Jährigen mit einer Körpergröße von bis zu 1,50 m erlaubt. In den Kinderspielbereichen übernimmt die Verkehrsmuseum Dresden gGmbH über die gesetzlichen Pflichten hinaus keine Obhut für die Kinder. Dazu ist die Begleitperson verpflichtet. Die Begleitperson haftet ebenfalls gegenüber der Verkehrsmuseum Dresden gGmbH und gegenüber Dritten für das Kind wie eine gesetzlich zur Aufsicht verpflichtete Person.
  11. Alle Ausstellungen sind behindertengerecht zugänglich. Zur Benutzung des Aufzuges wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal.
  12. Diskriminierende, rassistische oder antisemitische Symbole und Zeichen sind im Museum untersagt.
  13. Tiere sind nicht zugelassen, ausgenommen hiervon sind Blindenführhunde.
  14. In allen Räumlichkeiten des Museums besteht ein generelles Rauchverbot.
  15. Ergänzung im Pandemiefall:
  • Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie zu Hause!
  • Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Halten Sie den geforderten Mindestabstand zu den anderen Besuchern und dem Personal ein.

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